Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner ist auf Privatinsolvenzen in Irland und Europa spezialisiert.

Mit einer Privatinsolvenz in Irland verringern wir die Dauer Ihrer Privat­insolvenz durch ein wesentlich kürzeres und umfassenderes Insolvenzverfahren. Dies ist teilweise auch in Lettland, Spanien und England möglich.

Eine Privatinsolvenz in Irland und 2 weiteren Ländern hat für Sie 3 entscheidende Vorteile:

1. Sie ist deutlich kürzer

Verglichen mit dem durchschnittlich 3,5 Jahre dauernden Verfahren in Deutschland verkürzen wir die Privatinsolvenz Dauer-also die Wohlverhaltensphase – um bis zu 80%.

2. Sie umfasst oft mehr Schuldenarten und Tatbestände, insbesondere auch:

  • Steuerschulden
  • Insolvenzverschleppung
  • Steuerhinterziehung

3. Sie ist oft auch bei strafbaren Handlungen möglich

Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich können Sie in anderen EU-Länder die Restschuldbefreiung teils auch bei strafbaren Handlungen erreichen.

In nur sechs bis zwölf Monaten zur rechtssicheren Entschuldung – dank unserer professionellen Begleitung einer Irland Insolvenz. Diese 3 Schritte führen Sie zurück in die Kreditwürdigkeit und ein Leben ohne Schulden.

1.

Ihr Leben nach Irland bzw. in das Wunschland verlagern

Wir analysieren Ihren Fall und beraten Sie ausführlich. Gemeinsam mit Ihnen bereiten wir die reibungslose Umsiedlung in das für Ihre Privatinsolvenz am besten geeignete Land vor.

2.

Kurze Wohlverhaltensperiode – Entschuldung vorbereiten

Unsere Experten assistieren Ihnen mit ihrem Know-How beim Errichten Ihres neues Lebensmittelpunktes für die Irland Insolvenz. Wir bereiten mit Ihnen das Verfahren für das Gericht mit allen Phasen detailliert vor.

3.

Entschuldung in Irland erwirken und neu starten

Wir unterstützen Sie vor Gericht bis zum erfolgreichen Verfahrensabschluss. Danach arrangieren wir mit Ihnen alles für den gelungen Neustart in ein schuldenfreies Leben.

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Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

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    Dr. Peter Wagner

    Dr. Peter Wagner

    Anerkennung der Restschuldbefreiung einer Insolvenz in Irland in Deutschland und Österreich

    Entscheidend ist dabei: Die europäische Insolvenzverordnung (EUInsVO) gewährleistet die gegenseitige Anerkennung der EU-Länder bei Privatinsolvenzen.

    Für Sie bedeutete das: Sie können sich von Schulden, die Sie beispielsweise in Deutschland aufgebaut haben, in einem anderen EU-Land wie Irland befreien lassen. Erreichen Sie die Restschuldbefreiung in diesem Land legal, muss sie gemäß EU-Insolvenzrecht auch in Deutschland und Österreich ohne zusätzliche gerichtliche Überprüfung und Anfechtungsmöglichkeit anerkannt werden.

    Ihre Besserstellung als Schuldner in der Irland Insolvenz: Integration statt Bestrafung

    In Deutschland stehen die Rechte der Gläubiger beim Begleichen der Schulden im Vordergrund. In den von uns empfohlenen Ländern liegt der Fokus des Insolvenzverfahrens hingegen darauf, den Schuldner so schnell wie möglich wieder in ein normales Wirtschaftsleben zu integrieren, anstatt ihn zu „bestrafen“.

    Während in Deutschland eine Privatinsolvenz drei Jahre dauert und mit Vor und Nachbereitung in der Regel sogar 4 Jahre, ist die Dauer bei einer Irland Insolvenz – aber auch in Lettland, Spanien und England – mit nur sechs bis zwölf Monaten deutlich verkürzt.

    Oft noch wichtiger ist aber: Auch der Umfang und die Art der Schulden bzw. Tatbestände (zum Beispiel strafbare Handlungen oder Steuerhinterziehung) werden großzügiger erlassen. Im Gegensatz zur Rechtslage in Deutschland und Österreich sind spezifisch als Insolvenzstraftaten bezeichnetet Handlungen, speziell in Irland, kein Hinderungsgrund für die Restschuldbefreiung.

    EU-Niederlassungs­freiheiten

    Das Wahlrecht für den Staat, in dem Sie die Entschuldung durchführen wollen, ist durch die Niederlassungsfreiheit in der EU gesichert (Art. 49-45 AEU-Vertrag). Danach kann sich jeder EU-Bürger in jedem Mitgliedsstaat niederlassen. Aus diesem Grund dürften Gerichte Ihre Motive für die Verlegung Ihres Lebensmittelpunkts („Center of Main Interest“, kurz COMI) zum Zweck der Entschuldung weder hinterfragen noch ablehnen.

    Kein Rechtsrisiko bei legaler Anwendung: Neustart garantiert

    Die EU-Gesetze und Vorschriften sind seit langem in Deutschland und Österreich höchstrichterlich (EuGH, BGH) anerkannt. Voraussetzung ist, dass Sie den Privatinsolvenz-Prozess legal durchlaufen. Wir nehmen Sie in allen Phasen an die Hand, um die Rechtmäßigkeit des Verfahrens abzusichern. Unser Team aus erfahrenen Spezialisten für Irland und EU-Insolvenzen begleitet Sie auf dem Weg zu einem erfolgreichen Neustart in ein schuldenfreies Leben („Second Chance“). Unsere Erfolgsquote liegt in der Regel bei 100%, sofern Sie unsere Ratschläge befolgen.

    Die Insolvenzverfahren innerhalb der EU-Länder unterscheiden sich hinsichtlich der Voraussetzungen, des Ablaufs, der Dauer und des Umfangs der zu beseitigenden Schulden. In Deutschland und Österreich ist die Privatinsolvenz immer noch ein langwieriges Verfahren, das mit einem hohen zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden ist. Um bei einer Privatinsolvenz in Deutschland oder Österreich nach Jahren die Restschuldbefreiung zu erwirken, müssen Sie alle Pflichten streng einhalten. Das bedeutet eine sehr starke Einschränkung Ihrer Rechte während der sogenannten „Wohlverhaltensphase“.

    Besonders tückisch sind die in Deutschland und Österreich äußerst gläubigerfreundlichen „Versagungsgründe“ für eine Entschuldung.

    Spezielle Situationen erfordern maßgeschn­eiderte Lösungen

    In Bezug auf Ihre individuelle Situation wird es immer notwendig sein, die Erfüllung der Voraussetzungen für die Insolvenz in Irland, Lettland, Spanien oder England zu prüfen. Nur so können wir einen maßgeschneiderten Fahrplan für Ihre Entschuldung erarbeiten. Fallen Sie deshalb nicht auf betrügerische Anbieter von EU-Insolvenzen rein, die oft wesentliche Sachverhalte zu einfach oder gezielt falsch darstellen, um gutgläubige und verzweifelte Schuldner zu einem Abschluss zu bringen.

    Rufen Sie am besten Herrn Dr. Wagner für ein kostenloses Erstgespräch an. Und lassen Sie sich nicht auf dubiosen Insolvenzforen von windigen Anbietern, Pseudo-Experten und Halbwahrheiten von Amateuren irritieren.

    Gerne besprechen wir Ihre Situation gründlich und vertraulich mit Ihnen. Wir zeigen Ihnen schon in unserer kostenlosen Erstberatung ganz konkrete Lösungswege auf.

    Experte Dr. Wagner im Interview zur Privatinsolvenz in Irland:

    Voraussetzungen und die 2 wichtigsten Fallstricke

    Privatinsolvenz in Irland beantragen: Unsere Leistungen für Sie

    Mit unserer Hilfe verkürzen Sie die Dauer Ihrer Privatinsolvenz mit einer Insolvenz in Irland, Lettland, Spanien oder England auf nur sechs bis zwölf Monate. Damit entschulden Sie unter legaler Anwendung der Insolvenzgesetze in der EU rechtssicher und kostengünstig. Statt drei Jahre dauert die Privatinsolvenz in Irland nur zwölf Monate. Im besten Fall tritt die Restschuldbefreiung bereits nach sechs Monaten ein.
    Oder wir vermeiden Ihre Insolvenz durch ein Vergleichsangebot aus Ihrer dann sicheren Position kurz vor einer Irland Insolvenz.

    Wie ist in so kurzer Zeit eine in Deutschland und Österreich anerkannte und rechtssichere Privatinsolvenz möglich?

    Innerhalb der EU-Mitgliedsstatten ist ein Wettbewerb der Insolvenzordnungen entstanden.
    Diesen können Sie sich als EU-Bürger ganz legal zunutze machen. So entschulden Sie viel schneller und in wesentlich größerem Umfang, als dies in Deutschland und Österreich möglich ist.
    Als EU-Bürger dürfen Sie sich zur Durchführung Ihrer Entschuldung für das nationale Recht des EU-Landes entscheiden, das Ihnen die meisten Vorteile bringt.

    Vergleichsverfahren aus Irland bzw. dem Ausland anbieten und Privatinsolvenz vermeiden

    Zudem können wir Ihren Gläubigern aus Ihrer sicheren Auslandsposition ein Vergleichsverfahren anbieten. Bei deren Zustimmung müssen Sie keine Privatinsolvenz mehr durchführen.


    WhatsApp-Service   

    Sie haben Fragen oder möchten mehr über die schnelle Irland Insolvenz., oder auch Lettland, Spanien und England mit Restschuldbefreiung erfahren? Schicken Sie uns eine kurze Nachricht oder rufen Sie uns über WhatsApp an. Herr Dr. Wagner wird Sie dann sofort beraten oder Sie erhalten so schnell wie möglich einen Rückruf oder einen Terminvorschlag für ein kostenloses Beratungsgespräch.


    Vergleich Insolvenzen

    Welches Land ist am besten für eine Insolvenz geeignet?
    Tragen Sie Ihre email und Telefon-Nummer ein und wir senden Ihnen dann unverbindlich den Vergleich der Insolvenzen zu.

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      Das sagen unsere Kunden

      japo37 Berlin

      „Planmäßig in Rekordzeit durchgezogen. Anwaltlich wurde ich vorzüglich betreut. Alles lief plangemäß in der Mindestzeit. Die Leute wissen, was sie tun.“

      Ewald S

      Zuverlässige Abwicklung und hohe Kompetenz.

      Ein Lichtblick unter den dubiosen Anwälten und Agenturen in diesem Bereich. Für die erstklassige Unterstützung vor Ort in Irland hätte ich viel Lehrgeld zahlen und zeitaufwendige Recherchen anstellen müssen. Die Kosten dafür sind im Vergleich zu anderen wirklich fair.“

      H.K.

      Faires Honorar, effizienter Service und diskret

      Die Vor-Ort-Betreuung in Irland erfolgte diskret und mit hoher Sachkompetenz, sowie dem Blick für das bei mir Mögliche. Im Vergleich zu allen anderen von mir kontaktierten Irland-Agenturen und nach Erfahrungen mit zwielichtigen Anwälten, die mich in ein dubioses Vertragsverhältnis drücken wollten, ist dies ein erstklassiges Team. Und dazu haben die noch ein faires Preismodell.“

      E.Ö.

      „..beruhigend, Sie an meiner Seite zu wissen..“

      Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,
      vielen Dank für Ihre Nachricht und die wertvollen Ratschläge. Sie in Dublin persönlich zu treffen, war überzeugend. Es ist beruhigend, Sie an meiner Seite zu wissen, um diese Herausforderung gemeinsam zu meistern. Ihr guter Ruf spricht für sich und gibt mir großes Vertrauen in unsere Zusammenarbeit. Ich darf keine Zeit verlieren und bin fest entschlossen, mit Ihnen  aus dieser schwierigen Situation herauszukommen .