Restschuldbefreiung
in 12 Monaten mit
Privatinsolvenz in Irland

Die erste Beratung ist kostenlos für Sie.

Der Gesamtaufwand für das erfolgreiche Durchlaufen der Insolvenz in Irland und England setzt sich zusammen aus zwei Kostenblöcken.


Kosten für Wohnungsmieten, Logistik und Lebenshaltung

Ihr größter Kostenblock sind Wohnungs- oder Zimmermieten, deren Höhe Sie unter anderem durch Ihr eigenes Komfortniveau bestimmen. Sofern Sie keine weiteren Wohnungen bezahlen müssen, fallen diese Kosten natürlich nicht zusätzlich an, sondern wären ja ohnehin auch in Deutschland/Österreich zu bezahlen gewesen.

Realistisch ist es, von Mieten für möblierte Zimmer von nicht unter 500 EUR/Monat auszugehen und natürlich höheren Mieten für möblierte Wohnungen. Im Raum Dublin ist es so teuer wie in Frankfurt und Sie müssen mit 1500-2500€ rechnen. Dies über den notwendigen Zeitraum, der individuell zu besprechen ist. Außerdem müssen Sie die Logistik für Flugreisen berechnen, die heutzutage mit den günstigen Discount-Airlines ja sehr gering sind. 

In dem ausführlichen Angebot, das wir Ihnen machen werden, sind diese Kostenblöcke noch etwas aufgeteilt.

Mieten sind grundsätzlich pfändungsfrei. Sie kommen als Nettobetrag zu dem pfändungsfreien Betrag für den Lebensunterhalt hinzu.

Beispiel: Der pfändbare Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt beträgt für eine alleinstehende Person ca. 1400 € netto. Hinzu kommt eine Miete von 2000 € für eine möblierte Wohnung. Das ergibt ein pfändungsfreies Einkommen von 3400 € netto während der zwölfmonatigen Wohlverhaltensperiode. Dieser Betrag steht Ihnen pfändungsfrei zur Verfügung.

Angesichts der Schuldenhöhe und der immensen Vorteile einer Insolvenz in Irland und England stehen diese Summen in einer ungewöhnlich günstigen Kosten-/Nutzenrelation. 

Es gibt allerdings auch verschiedene Möglichkeiten den Kostenfaktor „Wohnen“ zu reduzieren durch Anpassung Ihres eigenen Komfortniveaus. Hierzu gehört auch das Eingehen von legal zulässigen Wohngemeinschaften und vielem mehr.

Insgesamt wissen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, dass die besten Bedingungen für Ihren Neustart zweifellos im Großraum Dublin +/+100km zu finden sind. Zu weiteren Details können Sie hierzu in unseren Fragen & Antworten ausführlichere Beschreibungen und Hintergründe finden. 

Auch die Mieten im Dubliner Großraum sind entgegen oft gehörten Gerüchten absolut vergleichbar mit voll möbliertem Wohnraum in deutschen Großstädten. Die Horrorstorys, die hierzu gerne zitiert werden, sind für alle Kenner dieser Region in der Regel kompletter Unsinn und zeugen von amateurhafter Unkenntnis. 

Die sonstigen Kosten für die Lebenshaltung sind bei einer der Insolvenz angemessenen Führung Ihres Lebens keineswegs höher als in Deutschland. In vielen Bereichen sind sie sogar günstiger. 

Für jeden, der es sich leisten kann, empfehlen wir unbedingt, es sich angenehm zu machen, um die schwierige Zeit des Schuldenabbaus nicht noch zu belasten: Machen Sie sich stattdessen das Leben so schön wie möglich und verlieben Sie sich in die grüne Insel!

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Kosten unserer Begleitung Ihres Verfahrens

Unsere ausführliche Erst- und Grundberatung erfolgt für Sie kostenlos. 

Abweichend von den meisten Anwälten oder sogenannten Insolvenzagenturen berechnen wir Ihnen keine dreistelligen Summen zum Start, sondern beraten Sie gratis so umfassend, dass Sie abschätzen können, was in diesem Verfahren auf Sie zukommt und welche Vorteile es für Sie bringt.

Pauschal-Fix-Honorar

Unser Honorar müssen Sie als Pauschalhonorar“ verstehen, das alle umfangreichen beratungs- und umsetzungsintensiven Dienstleistungen enthält über den Zeitraum von 3 oder 6 +12 = 15-18 Monaten.

Dieses faire Beratungshonorar ist eine Pauschale, die nach unseren Kenntnissen deutlich unter dem vergleichbarer Anbieter liegt. Es beträgt als Standard 9.240 EUR  für die komplette Betreuungszeit.

Das Betreuungshonorar ist in 2 Raten zu zahlen: die erste Rate bei Mandatsübernahme, die zweite.Rate mit Beginn des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

Persönliches Angebot einholen

Alle Honorarfragen erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen und kostenlosen Gespräch, das für Sie völlig unverbindlich ist und viel schneller geht als das Studium unserer Internetseiten in allen Details. 

Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Referenzen in der Qualitäts -Fachpresse, die uns nicht zuletzt auch wegen des fairen Honorars für die Durchführung einer Privatinsolvenz in England oder einer Privatinsolvenz in Irland empfiehlt. 

Qualitätsgarantie

Wir haben dazu ein Qualitätsmanagement aufgesetzt. Denn nur ein in allen Belangen legal durchlaufenes Verfahren wird Ihnen die unverzichtbare Rechtssicherheit bieten, die Sie unbedingt brauchen, um sich darauf für den Rest Ihres Lebens verlassen und gut schlafen zu können.

Wir hören immer wieder von unseriösen Anbietern, die einen  rechtssicheren Aufbau für unnötig halten und den Interessenten vorgaukeln, man müsse gar nicht in Irland oder England sein. 

Davon ist dringend abzuraten, da dies illegal wäre und bei Erschleichung der Zuständigkeit eines englischen oder irischen  Gerichtes  durch Angabe eines Lebensmittelpunktes, der nicht besteht, das ganze Verfahren auch nachträglich bis zu Ihrem Lebensende annulliert werden kann, wenn der Betrug herauskommt.

Es wäre auch keine „Schummelei“ sondern handfester Betrug,da Sie sich mit falschen Angaben nach § 263 StGB strafbar machen, wenn Sie bei Gericht vorsätzlich falsche Tatsachen angeben und das Verfahren missbrauchen.Schon der Versuch ist strafbar. Also Finger weg von solchen Ratschlägen unseriöser Anbieter.

Rufen Sie uns also am Einfachsten direkt an für eine kostenlose Beratung an und wir erklären Ihnen dann, wie sich Ihr Aufenthalt rechtssicher im Detail darstellen muss.

Kontaktaufnahme für eine kostenlose, persönliche Beratung

Sie sind jetzt –je nachdem , wie viel Sie hier gelesen haben- schon sehr gut informiert und sollten jetzt unbedingt Kontakt aufnehmen zu uns für eine kostenlose Beratung Ihres persönlichen Falles.

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