Originalartikel auf dem Bank Blog
von MAIKE SCHMITT 15. August 2024
Entdecken Sie die Vorteile einer schnellen Restschuldbefreiung, geringerer Kosten und umfassender Schutzmechanismen und finden Sie heraus, ob diese Option der Schlüssel zu Ihrer finanziellen Freiheit sein könnte.
Die Insolvenz in Deutschland ist ein langwieriges und strenges Gerichtsverfahren. Bereits kleine Fehler des Schuldners während der Wohlverhaltensphase führen zum Ausschluss der Restschuldbefreiung.
In Deutschland zählt die Insolvenz damit im Vergleich zu anderen EU-Staaten zu den kompliziertesten Gerichtsverfahren und sieht eine Wohlverhaltensphase von mindestens drei Jahren vor. Erst danach erfolgt die Restschuldbefreiung und die Betroffenen können einen wirtschaftlichen Neuanfang wagen. das Verfahren dauert jedoch eher 4 Jahre.
Nachteile einer Privatinsolvenz in Deutschland
Eine Privatinsolvenz zu beantragen in Deutschland oder Österreich ist deshalb für viele überschuldete Personen oft eine große Hürde, da Schuldner die vielfältigen Nachteile und Beschränkungen eines Insolvenzverfahrens fürchten. Die wichtigsten Befürchtungen und Gefahren sind:
- Das lange Insolvenzverfahren mit einer Wohlverhaltensperiode von allein 36 Monatenzuzüglich vorbereitender Maßnahmen wie Vergleichsversuch beim Gericht sowie nachgelagerte Verfahren wie Klagen von Gläubigern auf Versagung der Restschuldbefreiung, schwer kalkulierbare und nicht planbare Zeitstrecken bis die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt. Alles dies und die praktisch nicht zu beeinflussende Schnelligkeit der deutschen Gerichte bedeuten:
- Die erheblichen Einschränkungen der finanziellen Handlungsfreiheit, da die Freibeträge in der deutschen Privatinsolvenz sehr gering sind und nur ein Leben am Existenz-Minimum während der langen Zeitstrecke erlauben.
- Stigmatisierung des Schuldners durch das öffentliche Bekanntwerden der Insolvenz in Deutschland, sowohl geschäftlich als auch privat.
- Die mit einer Privatinsolvenz verbundene schlechte Bonität durch SCHUFA-Einträgen, die jede Art von Geschäftstätigkeit drastisch beschränkten inklusive der Wohnungssuche.
EU-Insolvenz als Alternative
Doch Betroffene können die Insolvenz auch im EU-Ausland abwickeln. Die EU-Gesetzgebung ermöglicht europäischen Staatsbürgern, eine EU-Insolvenz im europäischen Ausland legal und rechtssicher zu durchlaufen. In ausgewählten EU-Staaten sind die Insolvenzverfahren deutlich kürzer.
Gemäß Artikel 20 der Europäischen Insolvenzverordnung muss jeder EU-Mitgliedsstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführte Insolvenz bedingungslos anerkennen. Nach Abschluss des Verfahrens ist der Betroffene schuldenfrei und muss weder Zwangsvollstreckungen noch Kontopfändungen durch die Gläubiger fürchten. Auskunftsdateien wie die Schufa müssen seine negativen Einträge innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung der Restschuldbefreiung löschen.
Vorteile der Privatinsolvenz in Irland
Die Lösung zur Reduzierung dieser Probleme ist aber wesentlich leichter als manche denken. Schuldner können die Insolvenz z.B. in Irland beantragen. Diese muss nach höchster europäischer Rechtsprechung und der europäischen Insolvenzordnung (EU DNS VO) genauso anerkannt werden, wie eine Privatinsolvenz in Deutschland.
Die Vorteile der Insolvenz Irland sind
- eine auf nur 12 Monate – oder oft weniger – verkürzte Wohlverhaltensphase,
- verbunden mit einem wesentlich vereinfachten Insolvenzverfahren sowie
- höheren Freibeträgen während der Privatinsolvenz Dauer,
Diese machen die Insolvenz in Irland zu einer unschlagbaren und rechtsicheren Entschuldungsverfahren im Vergleich zur deutschen Privatinsolvenz.
Zudem läuft das Verfahren nicht in der deutschen Öffentlichkeit ab, sondern dezent in Irland, sodass eine Ausgrenzung oder Diskriminierung des Schuldners entfällt.
Außerdem unterliegt der Schuldner in Irland nicht den Beschränkungen der SCHUFA und kann im Kern oft unbeschränkt geschäftlich weiterarbeiten und ohne Gängelung durch einen Insolvenzverwalter wesentlich unbelasteter leben.
Voraussetzungen der Insolvenz Irland
Um die Insolvenz in Irland zu beantragen ist es zwingend notwendig, den Lebensmittelpunkt (COMI) nach Irland zu verlegen. Dieser Schritt ist entscheidend, um von den verkürzten und vereinfachten Verfahren in Irland profitieren zu können. Für selbstständig Gewerbetreibende ist eine Mindestaufenthaltsdauer von drei Monaten in Irland erforderlich, während für Angestellte eine sechsmonatige Aufenthaltsdauer vor der Anmeldung zur Insolvenz in Insolvenz notwendig ist.
Vorteile der irischen Regelung
Die Reduzierung der Wohlverhaltensphase auf 12 Monate in Irland bietet mehrere Vorteile:
- Schnellere Entschuldung: Schuldner können ihre finanzielle Freiheit schneller wiedererlangen.
- Planbarkeit: Die im Gesetz festgelegte, feste Dauer von nur zwölf Monaten, bietet eine klare Perspektive und Planbarkeit für die Zukunft.
- Geringere Belastung: Eine kürzere Wohlverhaltensphase bedeutet weniger Zeit unter den Einschränkungen und Auflagen, die das Verfahren mit sich bringt.
Höhere Freibeträge in der Insolvenz in Irland
Während der Wohlverhaltensphase in Irland genießen Schuldner mehr finanzielle Freiheit durch höhere Freibeträge. Zum Vergleich: In Deutschland bleibt einem Schuldner ohne Kind etwa 1.900 € zum Leben, in Irland sind es rund 3.000 bis 4.000 € je nach Höhe der Miete.
Diese großzügigeren Freibeträge ermöglichen es Schuldnern, während des Insolvenzverfahrens ein angemesseneres und würdevolleres Leben zu führen. Diese finanzielle Erleichterung kann auch dazu beitragen, den psychischen Druck, der mit einer Insolvenz einhergeht, zu mindern.
Insolvenz Irland: automatische Restschuldbefreiung garantiert
Das Insolvenz in Irland ist insofern einzigartig, als dass sie eine hohe Planbarkeit bietet. Nach einem Zeitraum von nur 12 Monaten wird automatisch die Restschuldbefreiung erteilt. Dies steht im deutlichen Gegensatz zu den Verfahren in Deutschland, wo Gläubiger verschiedene Versagungsgründe geltend machen können, die das Verfahren verlängern oder sogar die Restschuldbefreiung verhindern können. Diese Vorhersehbarkeit und Sicherheit der Insolvenz in Irland bieten Schuldner eine klare Perspektive und ein festes Ziel, auf das sie hinarbeiten können.
Weniger strenge Gläubigerrechte bei Irland Insolvenz
In Irland sind dies Gläubigerrechte weniger streng, was den Schuldnern zusätzlichen Schutz bietet. In Deutschland können Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung z.B. aufgrund von „unangemessenen“ Verbindlichkeiten oder „Vermögensverschwendung“ beantragen und dies sogar rückwirkend bis zu 3 Jahren bevor Schuldner Privatinsolvenz beantragen.
Diese Möglichkeit stellt eine erhebliche Unsicherheit und ein potenzielles Risiko für Schuldner dar, da sie zu einer Verlängerung des Insolvenzverfahrens oder gar zu dessen Scheitern führen kann. In Irland hingegen sind die Rechte der Gläubiger begrenzter, was den Schuldnern eine sicherere und vorhersehbarere Route zur Schuldenfreiheit bietet.
Umgang mit Steuerhinterziehung
Ein signifikanter Unterschied im irischen System ist der Umgang mit Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung. In Deutschland wird bei Steuerhinterziehung keine Restschuldbefreiung erteilt. Diese Regelung existiert in Irland nicht, was bedeutet, dass unter gewissen Bedingungen auch Schuldner, die wegen Steuerhinterziehung in Schulden geraten sind, die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung haben. Dieser Ansatz ist ein weiteres Beispiel für die flexiblere und schuldnerfreundlichere Haltung des irischen Insolvenzrechts.
Rechtsberater und Anwälte für Insolvenz im europäischen Ausland
Es gibt nur wenige Spezialisten, die zu diesem Thema serös und kompetent beraten und die Entschuldung rechtskonform vornehmen können. Vor unseriösen Scharlatanen und gar Betrügern sollte man sich in Acht nehmen. Mit dem Insolvenz-System der Kanzlei Dr. Wagner & Partner, mit über zehn Jahren Erfahrung in England und Irland, steht ein sehr erfahrener Partner für eine Privatinsolvenz in Irland zur Verfügung. Die Kanzlei bietet eine nahezu 100-prozentige Erfolgsquote in der Betreuung des gesamten Insolvenzverfahrens. Sie arbeitet in Irland mit führenden irischen Insolvenzanwälten in Dublin zusammen.
Mit dem Insolvenz-System der Kanzlei Dr. Wagner & Partner, mit über zehn Jahren Erfahrung in England und Irland, steht ein sehr erfahrener Partner für eine Insolvenz Irland zur Verfügung
Die Privatinsolvenz in Irland bietet somit eine effektive Möglichkeit, sich schnell und sicher von Schulden zu befreien. Die verkürzte Wohlverhaltensphase, großzügigere Pfändungsfreibeträge und weniger strenge Gläubigerrechte sind nur einige der Vorteile, die das irische System bietet.