Restschuldbefreiung
in 12 Monaten mit
Privatinsolvenz in Irland
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Ingenio Management Consultants AG
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Nutzungsbedingungen
Benutzen Sie die hier veröffentlichten Informationen zum Thema Neustart Ihrer Existenz in Verbindung mit einer Verbraucherinsolvenz in Irland, Lettland, Spanien und England ,kurz: „Insolvenz-Länder“ in eigener Verantwortung. Die Ersteller/Eigentümer/Besitzer/Verwalter/Administrator dieser Internetseiten sind in keiner Weise zu keinem Zeitpunkt für die Verwendung der hier veröffentlichten Informationen zum Neustart in England haftbar zu machen. Unter diesen Bedingungen sind Sie herzlichst willkommen auf England-Insolvenz.com.
Alle veröffentlichten Informationen beziehen sich auf die Insolvenzgesetze in England und Wales und sind als allgemeines Angebot an die Öffentlichkeit zu verstehen. Sie geben die Meinung der besten Experten wieder oder sind unsere persönliche, private Meinung. Sie sind unentgeltlich und auch nicht als entgeltliche Rechtsberatung oder Steuerberatung nach österreichischem oder deutschem Gesetz zu verstehen. Die Nutzer unserer Webseite und/oder Services erklären sich ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden, dass Sie umfangreich aufgeklärt wurden, dass die beschriebenen Entschuldungswirkungen der Insolvenz in England und die damit zu erreichenden Restschuldbefreiung nur dann eintreten, wenn alle gesetzlichen Anforderungen der europäischen Insolvenzordnung und des jeweiligen englischen Rechtes streng befolgt werden. Dies bedeutet, insbesondere dass Ihnen bekannt ist, dass keinerlei Täuschungshandlungen hinsichtlich des wahren COMI-Lebensmittelpunktes gemäß EuInsVO begangen werden dürfen, keine Inanspruchnahme Dritter Personen für Täuschungshandlungen des Schuldners erfolgen darf, um eine Präsenz vor Ort in England vorzutäuschen.
Diese Aufklärung umfasst weiterhin, dass den Nutzern der Webseite ausdrücklich verdeutlicht wurde, dass sie sich mit falschen Angaben strafbar machen nach EU-Mitgliedstaaten- und englischem Recht und bzgl. der Wahrhaftigkeit Ihrer Angaben auch eine diesbezügliche Erklärung am Gericht bei Einreichung des Insolvenzantrages abgeben müssen, die strafbewehrt ist. Weiterhin erkennen Sie an, dass IMC AG und/oder deren Beauftragte niemals an solchen Handlungen teilnehmen werden und solche strafbaren Handlungen selbstverständlich auch nicht im Leistungskatalog von IMC AG enthalten sind. Nur unter diesen Bedingungen ist die Nutzung dieser Informationen erlaubt. IMC AG führt in Österreich oder Deutschland keinerlei Dienstleistungen oder gar Rechtsberatung durch, sondern erbringt ausschließlich wirtschaftliche und logistische Beratungsleistungen für Ihren Neustart in England und nach englischem Recht. Die Rechtsberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt obliegt ausschließlich Ihren eigenen unabhängigen und für Ihre jeweiligen Fragen spezialisierten Rechtsanwälten oder Steuerberatern Anwälten oder einer von uns empfohlenen Rechtsanwaltsgesellschaft. Die Wirtschafts-und Insolvenzberatung der IMC AG erfolgt ausschließlich in England nach den dort geltenden Gesetzen.
IMC AG und seine Berater besitzen das Recht, Sie umfassend zu beraten über die Fragen des Neustart Ihrer Existenz in Insolvenz-Ländern und über entsprechende Berechtigungen gemäß der englischen Berufsordnung für Insolvenztätigkeiten in England, soweit solche notwendig sind. Relocation-Dienstleitungen sind keine Tätigkeiten, die besondere Rechtskenntnisse erfordern, sondern sind rein wirtschaftlicher und logistischer Natur. Für den Fall, dass via Kommunikationsmittel Leistungen als auch in Österreich oder Deutschland erbracht bewertet werden dürften, wäre dies eine erlaubnisfreie wirtschaftliche Beratung oder erlaubnisfreie Nebenleistung der unternehmensberaterischen Tätigkeit für den Neustart und als unwesentlicher Teil im Rahmen der Gesamt- und Hauptleistung „ Neustart-Relocation -Services“, die als Nebenleistung zum Berufs- und Tätigkeitsbild von IMC AG und deren Berater als Wirtschafts-und Relocation-Dienstleister gehören. Damit handelt es sich bei den von der IMC AG hier veröffentlichen Informationen und dem Dienstleistungspaket auch regelmäßig nicht um in Österreich oder Deutschland gegen Entgelt erbrachte und erforderliche rechtliche Einzelfallprüfungen hinsichtlich österreichischer oder deutscher Insolvenzgesetze oder einer Prüfung und Subsumption in Bezug auf die Einzelfallprüfung der Bestimmungen für die Zuständigkeit der Insolvenzgerichte gemäß der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO).
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Vergütungsregelung
Die Erbringung der Dienstleistungen von IMC AG Ltd. und seinen Kooperationspartners erfolgt nach den Regelungen der „Allgemeinen Bedingungen für Mandats- und Vergütungsvereinbarungen“ der IMC AG .Zur Festlegung des Leistungsumfangs und der Vergütung schließen wir mit unseren Mandanten darüber hinaus Mandats- und Vergütungsvereinbarungen, welche individuell mit unseren Mandanten ausgehandelt werden. Im Falle der Beauftragung von uns empfohlener Kooperationspartner im Anwaltsbereich, die dem Berufsrecht von Deutschland unterliegen, werden Verträge mit Mandanten separat und direkt mit diesen gemäß individueller Vereinbarungen im Sinne des § (.3. Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) geschlossen.In keinem Fall liegt zwischen externen Anwaltskanzleien und der IMC AG eine gemeinschaftliche Berufsausübung gem. § 59a BRAO vor,sondern allenfalls eine Kooperation zwischen einem Anwalt und einer nicht-sozietätsfähigen Unternehmensberatung (IMC AG) gemäß § 8.3 BORA.
Telefonische Anfragen und Beratungen sowie schriftliches Angebot.
Weder durch eine telefonische Beratung noch durch ein schriftliches Angebot werden jedwedes Rechts –und/oder Beratungspflichten oder gar ein Rechtsberatungsvertrag zwischen potentiellen Mandanten und der IMC AG oder einer eingebundenen Anwaltskanzlei in Deutschland begründet. Dieser kommt erst dann zu Stande, wenn dem Kunden ein von diesen oder der IMC AG unterzeichneter Kundenvertrag unterzeichnet zurückgesandt wird, in dem die Bevollmächtigung, Vergütung und Haftung geregelt werden. Durch die Erstberatung entfällt daher auch jede Verpflichtung des Kunden, an die IMC AG oder eine Anwaltskanzlei Vergütungen zu bezahlen. Mit einem Angebotsschreiben wird lediglich der Inhalt eines Gesprächs zusammengefasst und dem Interessenten an einer Insolvenz in England die möglichen Konsequenzen einer Insolvenz in Deutschland und England grob skizziert.
E-Mail-Verschlüsselung
Wenn Sie mit uns über E-Mail (oder Online-Formular) kommunizieren, erfolgt die Datenübermittlung nicht verschlüsselt. Dasselbe gilt, wenn wir Ihnen unsere Antwort per E-Mail zukommen lassen. In diesen Fällen ist Vertraulichkeit nicht gewährleistet. E-Mails – grundsätzlich schnell, zuverlässig und günstig – werden über viele Rechner weitergeleitet. Die Möglichkeiten, Mitteilungen zu speichern, zu analysieren oder zu verändern sind daher vielfältig. E-Mails in unverschlüsselter Form sind nicht geeignet, der IMC AG vertrauliche Informationen zugehen zu lassen.
Produktverfügbarkeit
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Steuer- und Rechtsberatung der IMC AG zum Neustart in England
Wir führen keine Steuerberatung durch. Für eine Steuerberatung durch einen in England zugelassenen Steuerberater können wir Ihnen unseren Steuerberater aus dem Netzwerk anbieten oder gezielt einen Steuerberater für besondere Expertisen finden.
Insbesondere besteht keine Haftung für Schäden, die dem Leser durch möglicherweise nicht mehr aktuelle, falsche oder fehlerhafte Informationen in diesen Internetseiten entstehen können. Lassen Sie sich vor jeder geschäftlichen Unternehmung hinsichtlich rechtlicher oder steuerrechtlicher Tatbestände von einem registrierten Rechtsdienstleister oder Rechtsanwalt bzw. Steuerberater beraten. Wir empfehlen dazu eine mit uns kooperierende deutsche Anwaltskanzlei. IMC AG selbst erbringt keinerlei Rechtsdienstleistungen und/oder führt keine Rechtsberatung i. S. des deutschen RDG durch und/oder übernimmt keine Wahrnehmung von Kundeninteressen gegenüber Dritten für die Nutzer außerhalb der Insolvenz-Länder. Der Nutzer unserer Dienste stimmt auch ausdrücklich zu, dass er in Deutschland von der IMC AG keine deutsche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistungen wünscht und diese auch nicht erwartet. Soweit Rechtsberatung als notwendig erachtet wird, beauftragt der Nutzer eine geeignete Anwaltskanzlei oder sonstige Rechtsspezialisten seiner Wahl, völlig unabhängig von IMC AG und schließt mit diesen Verträgen auf eigenes Risiko und eigene Rechnung ab. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass IMC AG vor allem auch nicht für die Nutzer gegenüber Dritten in Österreich bzw. Deutschland (-oder in anderen mit erlaubnispflichtigen Rechtsberatungsgesetzen belegten EU-Mitgliedsstaaten-), wie Gerichten, sonstigen Rechtsinstitutionen oder den Gläubigern des Kunden tätig wird.
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Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Für jede Art konkreter Rechtsberatung in Österreich oder Deutschland wenden Sie sich bitte an einen unabhängigen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Die hier gegebenen Informationen können weder eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles, was auch durch die außerhalb Englands ggfs. stattfindende Kommunikation via elektronische Kommunikationsmittel ohne Akteneinsicht nicht möglich wäre. Auch ggfs. telefonische Auskünfte sind ohne konkrete Akteneinsicht und eine rechtlich notwendige Prüfung des Einzelfalls in Bezug auf Gesetze und die jeweiligen Spezifika eines Falles lediglich als standardmäßige Wiedergabe allgemein bekannter Rechtsnormen zu verstehen und unterliegen ausschließlich englischem Recht.
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