finanzen.net – Privatinsolvenz Dauer bis zu 80% verkürzen

Originalartikel auf finanzen.net

Aktualisiert am  Dienstag, 26. Dezember 2023

In nur zwölf Monaten oder noch kürzer schuldenfrei sein, ist das möglich? Ja und was viele nicht wissen: Dies ist möglich mit einer EU-Insolvenz in Irland, Lettland oder teilweise auch in Spanien.

EU-Mitgliedsstaaten und Insolvenz

Innerhalb der EU-Mitgliedsstatten ist ein Wettbewerb der Insolvenzordnungen entstanden. Diesen können sich EU-Bürger ganz legal zunutze machen: Sie können sich mit einer Insolvenz in Irland, gegebenfalls in Lettland oder auch Spanien viel schneller und in wesentlich größerem Umfang entschulden, als dies in Deutschland und Österreich möglich ist.

EU-Bürger dürfen sich zur Durchführung ihrer Entschuldung für das nationale Recht des EU-Landes entscheiden, das ihnen die meisten Vorteile bringt. Schließlich ist die Freizügigkeit innerhalb der EU eine einzigartige Chance für die Privatinsolvenz Dauer. So wie sich Arbeitnehmer den bestbezahlten Job suchen, so zieht der Schuldner an den Ort der für ihn günstigsten oder oft einzigen Möglichkeit einer Restschuldbefreiung, bevor er in seinem Heimatland in Perspektivlosigkeit verharren muss.

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WOHLVERHALTENSPHASE BEEINFLUSST DIE DAUER DER PRIVATINSOLVENZ

Die Privatinsolvenz Dauer hängt wesentlich vom längsten Teil der Privatinsolvenz ab, der sogenannten Wohlverhaltensphase. Diese ist der Abschnitt, der zwischen dem gerichtlichen Insolvenzverfahren und der abschließenden Restschuldbefreiung liegt. In diesem Zeitraum unterliegen Schuldner bestimmten Bedingungen, die sie zu befolgen haben. Geschieht dies gesetzeskonform, erhalten sie in Irland – per Gesetz garantiert – quasi „automatisch“ nach zwölf Monaten die Restschuldbefreiung, mit der die Schulden erloschen sind. Dies muss 100 Prozent in Deutschland und Österreich anerkannt werden gemäß der europäischen Insolvenzordnung (EUInsVO).

Wie lange dauert es bis zur Wohlverhaltensphase?

Bevor der Schuldner im irischen Privatinsolvenzverfahren die Wohlverhaltensphase beginnt, muss er seinen Lebensmittelpunkt in Irland haben und dies dem Gericht nachweisen. Für Schuldner, die selbstständig gewerblich tätig sind, beträgt die Dauer dieses Mindestzeitraums vor der Anmeldung beim Gericht drei Monate; für Angestellte sechs Monate.

EINZIGARTIGE GARANTIEREGELUNG FÜR EINE 12-MONATIGE WOHLVERHALTENSPHASE IN EUROPA

Was die Insolvenz in Irland so einzigartig und sicher macht, ist die Tatsache, dass im Unterschied zu Deutschland mit der automatischen Erteilung der Restschuldbefreiung nach zwölf Monaten ein sehr planbares und damit sicheres Privatinsolvenz-Verfahren besteht. Im Unterschied dazu gibt es in Deutschland eine Fülle von sogenannten „Versagungsgründen“ für Gläubiger.

Über die Gefahren der „Versagungsgründe“ und viele weitere Vorteile während der Wohlverhaltensphase in Irland informieren die Rechtsanwälte von Dr. Wagner & Partner.

Attraktives gerichtliches Vergleichsverfahren in Irland (DSA)

Zur Entschuldung in kurzer Zeit und bei besonderen Umständen existiert in Irland auch ein spezielles und ebenfalls unter die EU-weiten Anerkennungspflicht fallendes Vergleichsverfahren, bei dem eine Privatinsolvenz vermieden wird.

Bevor dies genutzt werden darf, muss der Schuldner allerdings im Vorfeld nachweisen, dass er zwölf Monate seinen Lebensmittelpunkt in Irland hatte. Auskünfte zum sogenannten DSA, „Debt Settlement Agreement“, erhalten Interessierte ebenfalls bei der auf Irland-Insolvenzen spezialisierten Kanzlei Dr. Wagner & Partner.

Privatinsolvenz Dauer: Lettland kann bei Schulden bis zu
150.000 Euro interessant sein

Im Unterschied zum 100 Prozent berechenbaren und gesetzlich garantierten zwölfmonatigen Insolvenzverfahren in Irland, ist die Privatinsolvenz Dauer in Lettland wesentlich komplizierter und gestaffelter geregelt. Sie ist zudem abhängig von der Höhe und von den Rückzahlungsmöglichkeiten des Schuldners.

Je nach Rückzahlungsfähigkeit (oder „-Wille“) kann die Wohlverhaltensperiode daher bis zu drei Jahren dauern. Mit bis zu 36 Monaten bei hohen Schulden ist die Insolvenz in Lettland allerdings im Vergleich zur deutschen und österreichischen Insolvenzregelung in der Regel nicht mehr attraktiv.

Die Privatinsolvenz Dauer richtet sich nach zwei Kriterien: nach der Quote (Prozent) einer möglichen Rückzahlung (Schuldentilgung) und der absoluten Höhe der Schulden:

  • 6 Monate – wenn der Schuldner mindestens 50 Prozent der angemeldeten Forderungen zahlen kann
  • 12 Monate – wenn der Schuldner mindestens 35 Prozent der angemeldeten Forderungen zahlen kann
  • 18 Monate – wenn der Schuldner mindestens 20 Prozent der angemeldeten Forderungen zahlen kann

Wenn der Schuldner weniger als 20 Prozent der angemeldeten Forderungen zahlen kann (oder „will“), dauert die Wohlverhaltensphase:

  • 12 Monate – wenn die angemeldeten Forderungen kleiner als 30.000 Euro sind
  • 24 Monate – wenn die angemeldeten Forderungen 30.001 bis 150.000 Euro sind
  • 36 Monate – wenn die angemeldeten Forderungen größer als 150. 000 Euro sind

In jedem Fall gilt: Nur die Forderungen, welche von Gläubigern im Verfahren angemeldet wurden, werden für die Berechnung herangezogen.
Spanien bietet ebenfalls eine Privatinsolvenz Dauer von nur zwölf Monaten im Entschuldungsverfahren an. Diese ist allerdings weniger berechenbar.

Zu diesen verkürzten EU-Insolvenzen bietet die Kanzlei Dr. Wagner und Partner auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen zur Vertiefung der komplexen Materie an. Um sich dabei aber nicht im Regelwerk zu verlieren und Zeit zu sparen, empfiehlt die Kanzlei, Herrn Dr. Wagner direkt anzurufen und in einem kostenfreien Gespräch prüfen zu lassen, welches Verfahren sich im Einzelfall am besten eignet.