Restschuldbefreiung
in 12 Monaten mit
Privatinsolvenz in Irland

Informationen zur Verfahrensdurchführung

Wenn Sie sich für die Details interessieren, wie wir Ihr Verfahren vorbereiten müssen und was genau beim Gericht und in der Phase danach passiert, lesen Sie hier weiter.


Vorausgegangen ist, dass wir das Verfahren eingeleitet haben und die Gebühr für die Beantragung ihres Kurses eingezahlt wurde. 

Wir haben ihre Papiere beim Prüfungsamt eingereicht und dann ihren Gerichtstermin mit allen Details erhalten.

Der Gang zum Gericht: Angst haben ist unnötig

Natürlich ist es menschlich, dass Sie sich vor diesem Termin etwas nervös fühlen, wenn sie vor Gericht erscheinen sollen. Allerdings ist das Verfahren so organisiert, dass sie dort nicht allein sind, da der Richter gleich mehrere Fälle an einem bestimmten Tag entscheidet. 

Deshalb müssen Sie kein Verhör oder einen Einzeltermin befürchten, sondern in diesem Verfahren dauert alles nur wenige Minuten, da wir es präzise vorbereitet haben.
 Dazu hat das Prüfungsamt von uns Ihre Akte eingereicht bekommen, die an die Konkursabteilung weitergeleitet wurde. Diese verwaltet Ihren Fall und hat diesen auch geprüft. 

Es muss nicht einmal sein, dass sie überhaupt bei Gericht erscheinen müssen, aber im Regelfall gehen wir davon aus. Diese Anhörungen finden im High Court in Dublin statt, wo ohnehin alles zentralisiert wird, was in Irland mit diesen Privatinsolvenzen zu tun hat. 

Wenn wir im Gericht angekommen sind, gehen wir mit Ihnen in den entsprechenden Gerichtssaal und dort sind – wie gesagt- nicht nur Sie, sondern auch andere Schuldner, weil der Richter mehrere Fälle hintereinander sehr schnell abwickelt. 

Sobald sie an der Reihe sind, wird der Registerbeamte Ihren Namen aufrufen und sie werden dann aufstehen und sich ausweisen. Danach wird der Richter feststellen, dass die von uns für Sie erarbeiteten Papiere in Ordnung sind und Sie für insolvent erklären.

Der alles entscheidende Moment für Ihre Zukunft

Dies ist der Moment, auf den alles ankommt!
Denn durch den Richterentscheid und es tritt eine neue Rechtslage für sie ein. 

Der Richter erklärt Ihnen des Weiteren, dass Sie ihre Konkursdaten veröffentlichen müssen und gibt noch ein paar weitere Ratschläge. Er wendet sich dann dem nächsten Schuldner zu und wir verlassen mit Ihnen den Gerichtssaal. 

Am gleichen Tag werden wir uns auch mit dem Konkursverwalter zusammensetzen, der uns weitere Formulare gibt, die ausgeführt werden müssen, um Ihre Kontaktdaten und weiteren Angaben zu vervollständigen. Dies ist wichtig, damit der Konkursverwalter uns kontaktieren kann und Ihre Insolvenz reibungslos bearbeitet werden kann.

Direkte Konsequenzen für Ihr Leben

Ab dem Tag der Entscheidung bei Gericht werden ihre Bankkonten eingefroren. 

Ausnahme ist nur das Girokonto, dass sie behalten können, um Ihre allgemeinen Lebenshaltungskosten damit zu decken. 
Wie sich diese nicht pfändbaren Lebenshaltungskosten zusammensetzen, haben wir dann schon vorher mit Ihnen ausgearbeitet und werden ist dem Insolvenzverwalter überreichen. 

Der Verwalter wird dann außerdem alle Ihre Gläubiger unterrichten und diesen mitteilen, dass Sie in Konkurs gegangen sind. 

Damit ist der Entschuldungsprozess in vollem im Gange und Sie sind schon entscheidend vorangekommen, auf ihrem Weg zu einem schuldenfreien Neuanfang! 

Nach der Insolvenz-Sprechung gibt eine Reihe von Schritten, die nun zu erledigen sind. 

Der Konkursverwalter wird sich mit uns in Verbindung setzen und uns ein sogenanntes Statement of Personal Information (SPI)- Formular übersenden, dass wir für Sie ausfüllen. 

Dieses SPI ist ein sehr wichtiges Dokument. Wir müssen es mit Ihnen vollständig ausfüllen:
Alle ihre persönlichen Daten, Ihre Beschäftigungs-und Einkommensdaten, Ihre Haushaltszusammensetzung und ihr Vermögen sowie alle sonstigen persönlichen Details müssen enthalten sein. 

Dies zusammen mit einer Kopie einiger anderer persönlicher Unterlagen wird dann an den Konkursverwalter zurückgesendet. 

Es kann sein, dass wir mit Ihnen zu einem Gespräch gebeten werden. 

Dies tritt aber nur in wenigen Fällen – etwa 5 % der Konkursfälle- in dieser Phase des Prozesses auf. Jedoch wir müssen immer bereit sein, wen der Konkursverwalter uns kontaktieren will und dann zeitnah die gewünschten Informationen beschaffen.

Faire Bestimmung Ihrer individuellen Pfändungsfreigrenze

Ganz wichtig ist nun, dass der Konkursverwalter eine Einkommensbeurteilung für sie vornimmt. Dies geschieht auf der Grundlage der von Ihnen gegebenen Informationen, um die konkreten und im Sinne des Gesetzes „angemessenen“ Lebenshaltungskosten zu bestimmen.

Diese stehen Ihnen zur freien Verfügung für alle Ausgaben. 
Denn sie haben das Recht einen angemessenen Lebensstandard, der weit über dem Existenzminimum liegt. Es beinhaltet Ihre Ernährung, Kleidung, Ausbildung, Gesundheitsversorgung und sogar bescheidene Ersparnisse sind erlaubt. 

Wir müssen also nicht am Existenzminimum leben, auch wenn sie natürlich in dieser kurzen Zeit offiziell nur ein bescheidenes Leben führen dürfen. 

Eventuell über diesen, vom Insolvenzverwalter vorgegebenen Lebensstandard hinausgehende Einnahmen, sind abzugeben. 

Sollten Sie also ein Einkommen haben, dass über diesem pfändungsfreien Geldbetrag liegt, müssen Sie diesen übersteigenden Teil für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren an den Insolvenzverwalter abführen. Dieser zahlt dieses Geld dann an Ihre Gläubiger aus. 

Wir werden Ihr Verfahren aber legal so aufsetzten, dass diese Verpflichtung zur Zahlung einer 3-Jahresabgabe nicht auf sie zukommt! 

Die Kenntnis über die dazu notwendige Konstruktion legale Konstruktionen ist ein ganz besonderes Wissen, dass wir uns jahrelang gearbeitet haben. Es ist ein wichtiger Teil unserer Wertschöpfung unserer der Beratung für sie.

Nach der Verurteilung zur Insolvenz wir alles leichter

Wir müssen deutlich die Zeitphase vor der Insolvenz-Sprechung durch das Gericht von der Zeitphase nach der Einleitung des Konkurses unterscheiden. 

Denn nach der Insolvenz-Sprechung haben Sie viele Freiheiten und im Gegensatz zur harten Gängelung und vielen Gefahren in der Wohlverhaltensperiode in Deutschland/Österreich ist das irische Recht hier wesentlich schuldnerfreundlicher und weit weniger streng. 

Mit der Insolvenz-Sprechung sind alle Ihre ungesicherten Schulden erlassen. Insolvenzverwalter wird dazu ihre Gläubiger schriftlich in Kenntnis setzen, dass diese Schulden untergegangen. 

Grundsätzlich geht ihr Eigentum – mit Ausnahme von einem Vermögenswert bis zu 6000 € –auf den Insolvenzverwalter um. 

Dieser veranlasst dann den Verkauf von möglicherweise noch vorhandenem Vermögen wie zum Beispiel Immobilien oder Aktien etc. und verteilt den Erlös an die Gläubiger. 
Dies ist ja auch ein Deutschland/ Österreich sowie weltweit ein gängiges Verfahren. 

Mit Ihren Gläubigern haben Sie in diesem Stadium nichts mehr zu tun, da diese sich ausschließlich an das Gericht wenden müssen und Sie gar kein Recht mehr haben, hier auf ihr Vermögen Einfluss zu nehmen. 

Sie selbst dürfen in dieser zwölf Monaten keinen Kredit von mehr als 650 € aufnehmen, ohne offenzulegen, dass sie Konkurs gegangen sind. 

Sie können in dieser Zeit nach der Insolvenz-Sprechung auch Irland verlassen und in Deutschland, /Österreich   oder sonst wo im Ausland arbeiten, wobei sie den Konkursverwalter darüber informieren sollten. Wir werden Sie individuell beraten, was möglich ist, damit man Ihnen kein unredliches Verhalten vorwerfen kann.

Einzigartig in Irland: Garantie für Ihre Schuldenfreiheit kommt automatisch!

Und dann kommt erneut die Einzigartigkeit des irischen Verfahrens zum Tragen: 

Sie werden nach zwölf Monaten automatisch die Restschuldbefreiung erhalten!
 Dies jedoch nur, wenn Sie sich insolvenzrechtlich in dieser Zeit nichts zuschulden haben kommen lassen oder sich Ihre Angaben als falsch oder grob unvollständig herausstellen.