Restschuldbefreiung
in 12 Monaten mit
Privatinsolvenz in Irland

Optimale Position für Vergleichsverhandlungen schaffen aus Irland (Lettland, Spanien, England)

Solange man seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland oder Österreich hat, ist es hochgradig gefährlich, in Vergleichsverhandlungen einzutreten.


Die meisten unserer Mandanten haben schon intensiv über Vergleichsmöglichkeiten verhandelt und dies war aus den vielfältigsten Gründen nicht erfolgreich, weil die Gläubiger nicht mitspielten.

Insbesondere aber darf man sich nicht auf den Versuch einlassen, einen in Deutschland/Österreich vom Gericht überwachten, außergerichtlichen Vergleich als Vorstufe eines Insolvenzverfahrens einzuleiten. Denn wenn dieser Vergleich scheitert, wird automatisch das Insolvenzverfahren in Deutschland/Österreich gestartet, was eine fatale Wirkung hat und eine Insolvenz im Ausland unmöglich macht.

Gerichtsfester Lebensmittelpunkt in Irland (Lettland, Spanien, England) muss zunächst unangreifbar installiert werden.

Als Vorstufe für die nachfolgenden Vergleichsüberlegungen, ist daher unbedingt immer zuerst ein gerichtsfester Lebensmittelpunkt aufzubauen und damit eine knallharte und unangreifbare Verhandlungsposition aus dem Ausland.

Hemmschwelle für eine Privatinsolvenz  mit einer EU-Insolvenz auf das niedrigste Niveau senken.

Den Gläubigern in Deutschland/Österreich ist gerade bei Unternehmern oder in der Öffentlichkeit stehenden oder auch allen anderen moralisch hochstehenden Bürgern sehr wohl bewusst, dass die Hemmschwelle, eine Privatinsolvenz in Deutschland /Österreich einzugehen, in der Regel hoch ist. 

Das ist ethisch/gesellschaftlich auch in Ordnung, da Schuldner in der Regel durch die verschiedensten ungewollten und nicht vorsätzlichen Umstände in eine vertrackte Situation geraten. Alle redlichen Schuldner-und das sind die meisten unserer Mandanten- bemühten sich natürlich Ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Taktisch richtig handeln

Nicht desto weniger muss man bei aller Aufrichtigkeit auch taktisch richtig handeln und eben diese Hürde einer langwierigen, komplizierten und in der Öffentlichkeit stattfindenden Privatinsolvenz in Deutschland oder Österreich durch eine gerichtsfeste, d.h. professionell begleitete Verlegung in eine schuldnerfreundlichere Rechtsordnung abbauen.

Dies gelingt durch Verlagerung des Lebensmittelpunktes in ein Land wie Irland(Lettland,Spanien,England) , wo ein sehr schuldnerfreundliches Recht herrscht und man legal in zwölf Monaten von seinen Schulden befreit ist. Auf die immensen Vorteile die über großen Zeitgewinn hinaus mit beiden Insolvenzen verbunden sind, wird in dieser Website an vielen Stellen im Detail eingegangen.

Verhandlungsposition druckvoll für Sie ausspielen

Die Verhandlungsposition aus ein schuldnerfreundlichen Ländern wie Irland, ist eine völlig andere, weil die Hemmschwelle ,eine Privat-Insolvenz einzugehen aus Irland(Lettland,Spanien,England) heraus sehr viel niedriger liegt.Wichtige Gründe dafür sind:

  • durch die schuldnerfreundliche Regelung von zwölf Monaten,
  • Wegfall einer Arbeitsverpflichtung,
  • Wegfall von Quoten,
  • totale Diskretion
  • und vieles mehr.

Erfahrene und intelligente Gläubiger kennen die daraus resultierende Stärke der Schuldner.

Vorteile aus Position als Schuldner ziehen

Sofern Gläubiger also mit der europäischen Insolvenzordnung bewandert sind, wissen sie auch, dass der Schuldner mit einem gerichtsfesten Lebensmittelpunkt in Irland (Lettland,Spanien,England) eine Entschuldung zum Nulltarif in kürzester Zeit zu erreicht.

Aus dieser Position der Stärke können unsere Mandanten dann kurzfristig auf den Knopf drücken um die Privatinsolvenz in Irland (England) sicher zu starten und nach zwölf Monaten sicher entschuldet zu sein.

Zähe und teure Verhandlungen lassen sich durch eine Privatinsolvenz in Irland  (England) vermeiden.

In den meisten Fällen wird es sich lohnen, das Insolvenzverfahren in Irland  (Lettland,Spanien,England) zu starten, da die Verhandlungen mit Gläubigern -insbesondere wenn es viele sind- sich außerordentlich lange hinziehen können und damit erhebliche Kosten anfallen: 

  • seien es Anwaltsgebühren,
  • Reisekosten, 
  • schlaflose Nächte,
  • Hin und Her taktieren,
  • sich rumärgern mit seinen Verhandlungspartnern, viel Frustration und
  • als Folge eine sehr schlechte Lebensqualität für die meisten Schuldner.

 Sobald ein Vergleich jedoch final verhandelt und abgesichert ist, können Sie das Insolvenzverfahren sofort abbrechen und Ihren Lebensmittelpunkt wieder in Ihr Heimatland verlegen.

Gibt es überhaupt  sinnvolle Konstellationen für den Vergleich aus der irischen (englischen)  Insolvenz Position?

Es gibt eine Menge  Fälle in denen es sinnvoll sein kann. 

Dazu sollten Sie unseren Beratungs-Service bezüglich Vergleichsverhandlungen zusätzlich zu der perfekt vorbereiteten Privatinsolvenz in Anspruch nehmen. 

In spezifischen Fällen gelingt es uns dann regelmäßig, eine außerordentlich geringe Quote unter diesem Druck herauszuhandeln und die Gläubiger dazu zu bringen, auf einen Großteil ihrer Forderung zu verzichten. Bei Forderungen des Finanzamtes gelingt dies in der Regel nicht.

Unser Vorgehen für Sie

Um einen bestmöglichen Vergleich für Sie herauszuhandeln werden von uns die 

  • Voraussetzungen in Irland (England) geschaffen.
  • auf Basis eines unanfechtbaren Lebensmittelpunkts 
  • Wir leiten für Sie kurz vor dem Startpunkt des Antragszeitpunktes die Verhandlungen ein
  • erstellen dann einen überzeugenden Schriftsatz , der den Gläubigern aus Irland  (Lettland,Spanien,England ) heraus in Ihrem Heimatland vorgelegt wird.

Auf Basis dieses Schriftsatzes wird den kundigen Gläubigern dann von uns transparent dargelegt, dass sie keine Chance auf Zahlungen haben. Und ein Vergleich wenigstens noch etwas rettet. 

Das darf allerdings erst nach wirklich abgesichertem Lebensmittelpunkt im Ausland geschehen, da die Gläubiger sonst intervenieren können. Insofern ist grundsätzlich auch dieses Vorgehen noch mit einem gewissen Risiko behaftet, kann aber in Spezialfällen sinnvoll sein. Unter diesen Voraussetzungen ist es durchaus möglich einen Gläubiger zu einem realistischen und bezahlbaren Vergleich zu bewegen.

Gelingt dies nicht, drücken wir den „Auslöseknopf „und der Privatinsolvenzantrag wird eingereicht. Als Folge sind nach zwölf Monaten Ihre Schulden nicht mehr vollstreckbar bzw. untergegangen.

Eine Insolvenz zu vermeiden ist grundsätzlich vorteilhaft, wenn dies Zeit erspart ,erhebliche Kosten wegfallen und Schufa-Einträge schneller beseitigt werden können. Der Mandant ist für den Fall einer neuen Verschuldung auch nicht vorgeschädigt und kann auch generell schneller ins Geschäftsleben eintauchen.

Auf Betrug/Vortäuschung basierende Verhandlungen sind gefährlich und existenzgefährdend

Dabei sollte es klar sein, dass alles, was auf unserer Webseite zur Frage eines Lebensmittelpunktfrage gesagt wird, auch hier unbedingt eingehalten werden muss: 
eine Vergleichsverhandlung aus dem Ausland, die auf einem vorgetäuschten Fundament aufgebaut wird, macht nicht nur keinen Sinn, sondern führt auch nur zu weiteren Zeitverzögerungen, da der Lebensmittelpunkt für die englisch-irischen Gerichtsverfahren unangreifbar sein muss, um das Verfahren zu eröffnen und lebenslang abzusichern.

Wenn der Lebensmittelpunkt nur vorgetäuscht wird, was viele Leute fahrlässig nur als „Schummelei“ ansehen, müssen wir immer wieder darauf hinweisen,dass die Vortäuschung eines Lebensmittelpunktes bei Gericht als vorsätzlicher Betrugsversuch gilt. 

Dieser ist auch entsprechend mit Rechtsstrafen versehen sowohl in Irland  (Lettland,Spanien,England) als auch in Deutschland/Österreich. Somit ist er brandgefährlich.

Die grob fahrlässigen Angebote dubioser Vermittler, hier bei der Vortäuschung mitzuwirken, mögen zwar auf den ersten Augenblick verlockend klingen.Sie sollten aber auch bei nur geringster Rechtskenntnis davor zurückschrecken,sich auf dieses Feld der vorsätzlichen Täterschaft und strafbaren Handlung einzulassen. 

Die strafbare Handlung wiegt viel schwerer, als eine verhältnismäßig leicht und legal zu beseitigende Verschuldung.

Lassen Sie sich von uns beraten!

Wir stehen als erfahrene Insolvenz-und Wirtschaftskanzlei mit unserem Service für derartige Vergleichsverhandlungen zur Verfügung. 

Zögern Sie deshalb nicht, uns auch für die Bewertung Ihrer Vergleichschancen und Vergleichsverhandlungen für Sie anzusprechen.