Restschuldbefreiung
in 12 Monaten mit
Privatinsolvenz in Irland
Die 10 wichtigsten Vorteile bzw. Gründe für eine Insolvenz in Irland
Die Irland-Insolvenz bietet mindestens 10 entscheidende Vorteile – vorausgesetzt sie wird gemäß den Anforderungen der Europäischen Insolvenzordnung (EUInsVO) und der irischen Insolvenzgesetze legal durchgeführt!
- Erheblich kürzeres Verfahren, weil die Restschuldbefreiung per Gesetz „automatisch“ 12 Monate nach Insolvenzantrag ohne weitere Gerichtsentscheidung/ Gläubigerbefragungen eintritt.
- Keinerlei Mindestquote zu erbringen
- Kein Durchlaufen einer „Wohlverhaltensperiode“ (keine Versagungsgründe, Erwerbsobliegenheiten etc. sondern lediglich „Bankrott-Status“)
- Pfändungsfreibetrag viel höher als in Deutschland und orientiert am individuellen Bedarf.
- Weitergehende Wirkungen der Restschuldbefreiung, da z.Bsp. auch Forderungen erfasst werden, die erst nachVerfahrenseröffnung fällig werden, aber vorher entstanden.
- Geringere Anfechtungsmöglichkeiten als in Deutschland, da es u.a. keine Rückschlagsperre nach § 88 InsO gibt.
- Aufbau verbesserter Vergleichspositionen bei Gläubigern durch die sehr geringe Hemmschwelle als Folge des extrem kurzen Verfahrens ohne Quote
- Insgesamt höhere Rechtssicherheit bedingt durch ein sehr pragmatisches und unternehmerfreundliches Verfahren.
- Absolute Diskretion, da die Insolvenz Ihrer Mandanten quasi „fern ab“ stattfindet und sie kein Geschäftspartner mitbekommt (außer den Gläubigern)
- Schuldnerfreundliche Grundeinstellung von Gerichten und Insolvenzverwaltern, ohne Bestrafungshaltung-der schnelle Neustart seht im Focus
Dr. Peter Wagner
Nachteile der Insolvenz in Irland
Einziger Nachteil sind die Mindest-Kosten sowie ein Mindest-Zeitaufwand.
Man benötigt also ein Minimum an finanziellem Spielraum für die Erst-Investitionen, was aber gemäß der Schuldenhöhe und den immensen Vorteilen in der Regel zu vernachlässigen ist.
Voraussetzungen
Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um ein Insolvenz-Verfahren in England erfolgreich zu nutzen sind:
- Staatsbürgerschaft der europäischen Union
- Selbständige, Unternehmer, Freiberufler aller Art wie Ärzte, Apotheker, Anwälte etc.
- Rentner, Pensionäre aller Art
- Finanziell in der Lage ,etwa 10- 15.000 € für eigene Wohn-/Lebenshaltungskosten in Irland sowie unsere Beratungs-Relocation-Leistungen aufzubringen.Eine komplette Finanzierung durch Drittmittel (Ehepartner, Familie, Freunde,etc ) ist problemlos möglich.
- Kein Beamten- oder Angestelltenstatus zu haben , mit nicht zu beendenden Anstellungsverträgen in Deutschland und deutscher Steuerpflicht
- Arbeitsverhältnis in Irland ist nicht unbedingt notwendig, sofern Sponsoren Geld geben
- Zeitlich und räumlich flexibel zu sein, um den rechtlich vorgeschriebenen Mindestaufenthalt in Irland nachweisen zu können